Ausbildung Klassen A , A2 , A1 und AM 

 

 

 

Klasse A Honda X- 11

  Klasse A : - Krafträder auch mit Beiwagen, mit  

                       einer bbH von mehr als 45 km/h

                       ( mehr als 50 ccm Hubraum, über

                       35 kW Motorleistung, Verhältnis

                       Leistung/ Gewicht von mehr als 0,2 kW/ kg )

                     - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

                       symmetrisch angeordneten Rädern

                       und einer bbH von mehr als 45 km/ h                                    ( mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW

        

  

Ab zwei Jahren Fahrpraxis mit dem Führerschein der Klasse A2 erst möglich!              

Die volle Herrlichkeit des Motorradfahrens erwartet all Jene, die sich zwei Jahre in der Führerscheinklasse A2 "bewährt" haben. Ab 2021 muss zum Erwerb des Führerscheins eine praktische Prüfung abgelegt werden. Den sogenannten Direkteinstieg gibt es nicht mehr.

                          

                          

 

 

Klasse A2 Honda NC 700 X

 Klasse A2 : - Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer 

                         Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,

                         bei denen das Verhältnis Leistung/ Gewicht

                         0,2 kW/ kg nicht übersteigt

                       - Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1

                         ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung

                         erforderlich

                       - Mindestalter : 18 Jahre

                      

 

                        

Klasse A1 Honda CBR 125

 Klasse A1 : - Krafträder auch mit Beiwagen, mit bis zu  

                         125 ccm Hubraum und max. 11 kW

                         Motorleistung, bei denen das Verhältnis

                         der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg

                         nicht übersteigt

                       - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch

                         angeordneten Rädern und einem

                         Hubraum von mehr als 50 ccm bei  

                         Verbrennungsmotoren oder mehr als            

 

  45 km/ h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW

- Mindestalter : 16 Jahre

   

Klasse AM Honda NSC 50

Klasse AM : - Zweirädrige Kleinkrafträder u. Fahrräder

                        mit Hilfsmotor bis 45 km/ h bbH, mit

                        * max. 50 ccm Hubraum ( Verbrennungs -

                           motor ) bzw.

                        * max. 4 kW Nenndauerleistung ( Elektro -

                           motor )

                       - Dreirädrige Krafträder bzw. vierrädrige  

                          Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/ h bbH.

                          Bei Fremdzündungsmotoren ( z B. Otto -

                          motor ) max. 50 ccm Hb. ; bei anderen

  Verbrennungsmotoren ( z B. Dieselmotor ) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW

  Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg LM ( bei Elektrofahrzeugen

  ohne die Masse der Batterien )

- Mindestalter : 16 Jahre

 

 

- Modellprojekt Klasse AM ( Sachsen, Sachsenanhalt u. Thüringen ) : 15 Jahre

 

Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung ist auf das Hoheitsgebiet der am Modellprojekt teilnehmenden Bundesländer beschränkt !    

 

                      

 

                                                  Die Termine für die praktische Ausbildung sowie der Prüfungstermin werden in beidseitigem Einvernehmen beschlossen.

Da ich selber aktiver Biker bin, lass ich es mir nicht nehmen Sie nicht mit dem Auto sondern mit dem Motorrad zu begleiten. So kann ich Ihnen besser meine Erfahrungen vermitteln.Denn von Bikern lernen heißt fahren lernen!

 

Die Ausbildung der Klassen A erfolgt auf Motorrädern der Marke " Honda"

und ,,Yamaha".