Klasse A : - Krafträder auch mit Beiwagen, mit
einer bbH von mehr als 45 km/h
( mehr als 50 ccm Hubraum, über
35 kW Motorleistung, Verhältnis
Leistung/ Gewicht von mehr als 0,2 kW/ kg )
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern
und einer bbH von mehr als 45 km/ h ( mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW
Die volle Herrlichkeit des Motorradfahrens erwartet all Jene, die sich zwei Jahre in der Führerscheinklasse A2 "bewährt" haben. Ab 2021 muss zum Erwerb des Führerscheins eine praktische Prüfung abgelegt werden. Den sogenannten Direkteinstieg gibt es nicht mehr.
Klasse A2 : - Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
bei denen das Verhältnis Leistung/ Gewicht
0,2 kW/ kg nicht übersteigt
- Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1
ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung
erforderlich
- Mindestalter : 18 Jahre
Klasse A1 : - Krafträder auch mit Beiwagen, mit bis zu
125 ccm Hubraum und max. 11 kW
Motorleistung, bei denen das Verhältnis
der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg
nicht übersteigt
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch
angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 ccm bei
Verbrennungsmotoren oder mehr als
45 km/ h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW
- Mindestalter : 16 Jahre
Klasse AM : - Zweirädrige Kleinkrafträder u. Fahrräder
mit Hilfsmotor bis 45 km/ h bbH, mit
* max. 50 ccm Hubraum ( Verbrennungs -
motor ) bzw.
* max. 4 kW Nenndauerleistung ( Elektro -
motor )
- Dreirädrige Krafträder bzw. vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/ h bbH.
Bei Fremdzündungsmotoren ( z B. Otto -
motor ) max. 50 ccm Hb. ; bei anderen
Verbrennungsmotoren ( z B. Dieselmotor ) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW
Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg LM ( bei Elektrofahrzeugen
ohne die Masse der Batterien )
- Mindestalter : 16 Jahre
- Modellprojekt Klasse AM ( Sachsen, Sachsenanhalt u. Thüringen ) : 15 Jahre
Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung ist auf das Hoheitsgebiet der am Modellprojekt teilnehmenden Bundesländer beschränkt !
Die Termine für die praktische Ausbildung sowie der Prüfungstermin werden in beidseitigem Einvernehmen beschlossen.
Da ich selber aktiver Biker bin, lass ich es mir nicht nehmen Sie nicht mit dem Auto sondern mit dem Motorrad zu begleiten. So kann ich Ihnen besser meine Erfahrungen vermitteln.Denn von Bikern lernen heißt fahren lernen!
Die Ausbildung der Klassen A erfolgt auf Motorrädern der Marke " Honda"
und ,,Yamaha".